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Eine Auslegung des nationalen Rechts, wonach die Ausübung der Rechte aus der Klausel-RL davon abhängig gemacht wird, dass der Verbraucher vor Gericht erklärt, dass er der Aufrechterhaltung der Klausel nicht zustimmt, die Konseq...
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 72
- Entscheidungen des EuGH, 5155 Wörter
- Seiten 440-445
- https://doi.org/10.47782/oeba202406044001
20,00 €
inkl MwSt„Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie 93/13/ EWG - Missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen - Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 - Folgen der Feststellung der Missbräuchlichkeit einer Klausel - An eine Fremdwährung gekoppelter Hypothekendarlehensvertrag, der missbräuchliche Klauseln über den Wechselkurs enthält - Nichtigkeit dieses Vertrags - Rückzahlungsansprüche - Gesetzliche Zinsen - Verjährungsfrist;
Art 6 Abs 1 und Art 7 Abs 1 der RL 93/13/EWG des Rates vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sind dahin auszulegen, dass sie, wenn ein von einem Kreditinstitut mit einem Verbraucher geschlossener Hypothekendarlehensvertrag vollumfänglich für nichtig erklärt wird, weil er eine missbräuchliche Klausel enthält, ohne die er nicht weiter bestehen kann,
einer gerichtlichen Auslegung nationalen Rechts entgegenstehen, nach der die Ausübung der dem Verbraucher nach der RL zustehenden Rechte von der Abgabe einer Erklärung vor einem Gericht abhängig gemacht wird, wonach der Verbraucher erstens der Aufrechterhaltung dieser Klausel nicht zustimmt, zweitens sich sowohl des Umstands, dass die Nichtigkeit dieser Klausel zur Nichtigerklärung des Vertrags führt, als auch der Folgen dieser Nichtigerklärung bewusst ist und drittens der Nichtigerklärung des Vertrags zustimmt;
dem entgegenstehen, dass der Ausgleich, den der betroffene Verbraucher zur Rückzahlung der in Erfüllung des in Rede stehenden Vertrags geleisteten Zahlungen fordert, um den Gegenwert der Zinsen gekürzt wird, die dem Kreditinstitut bei Weiterbestand des Vertrags zustünden.
- Korp, Maximilian
- Lurger, Brigitta
- oeba-Slg 2024/139
- EuGH, 07.12.2023, C-140/22, (Neunte Kammer), mBank
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