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Reisner, Hubert

Eine rote Karte für einen alternativen Nachweis?

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Art 47 Abs 1 lit a und Abs 4 RL 2004/18/EG steht dem nicht entgegen, dass ein öffentlicher Auftraggeber einen Bieter von einem öffentlichen Auftrag mit der Begründung ausschließt, dass dieser nicht die in der Vergabebekanntmachung festgelegte Bedingung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Vorlage einer von einer Bank ausgestellten Bescheinigung erfüllt, wonach diese sich verpflichtet, ein Darlehen in Höhe des in der Vergabebekanntmachung festgelegten Betrags zu gewähren und dem Bieter die Verfügbarkeit dieses Betrags für die gesamte Dauer der Ausführung des Auftrags zu garantieren.

Art 47 Abs 5 RL 2004/18/EG ist dahin auszulegen, dass in dem Fall, dass in einer Bekanntmachung die Vorlage einer von einer Bank ausgestellten Bescheinigung verlangt wird, wonach diese sich verpflichtet, ein Darlehen in Höhe des in dieser Bekanntmachung festgelegten Betrags zu gewähren und dem Bieter die Verfügbarkeit dieses Betrags während der gesamten Dauer der Ausführung des Auftrags zu garantieren, der Umstand, dass die vom Bieter angefragten Banken sich nicht imstande sehen, diesem Bieter eine derart formulierte Bescheinigung zu erteilen, einen „berechtigten Grund“ im Sinne dieses Artikels darstellen kann, weshalb der Bieter den Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gegebenenfalls durch Vorlage jedes anderen vom öffentlichen Auftraggeber für geeignet erachteten Belegs erbringen kann, sofern es diesem Bieter objektiv unmöglich war, die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Nachweise beizubringen, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist.

  • Reisner, Hubert
  • Gleichwertigkeit
  • Art 47 Abs 5 RL 2004/18/EG
  • Art 37 Abs 4 RL 2004/18/EG
  • wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
  • Art 47 Abs 1 lit a RL 2004/18/EG
  • RPA 2017, 376
  • Nachweis der Leistungsfähigkeit
  • Vergaberecht
  • EuGH, 13.07.2017, C-76/16, „Ingsteel und Metrostav“
  • alternativer Nachweis
  • finanzielle Leistungsfähigkeit
  • objektive Unmöglichkeit

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