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Einfriedung; Höhe; Geh- und Fahrtrecht; Zufahrt; Sichtverhältnisse; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Die Einwendung, dass durch die Höhe der geplanten Gartenmauer die Sichtverhältnisse bei der (hier: aufgrund eines vertraglich eingeräumten Geh- und Fahrtrechts bestehenden) Zufahrt zur Nachbarliegenschaft beeinträchtigt wird, stellt keine öffentlich-rechtliche, sondern eine privatrechtliche Einwendung dar.

  • LVwG Sbg, 19.02.2019, 405-3/478/1/9-2019
  • Geh- und Fahrtrecht
  • Höhe
  • Sichtverhältnisse
  • BBL-Slg 2019/100
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 41 Abs 4 sbg BauTG
  • Baurecht
  • § 7a Z 4 sbg BauPolG
  • Zufahrt
  • Einfriedung

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