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Einstweilige Verfügung zum Schutz vor Gewalt zwischen Bewohnern eines psychosozialen Betreuungszentrums

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Die Erlassung einer einstweiligen Verfügung nach § 382e EO zwischen Bewohnern eines psychosozialen Betreuungszentrums, das beide Parteien jeweils aufgrund zivilrechtlicher Vereinbarung mit dem Heimträger stationär beherbergt, ist zulässig, auch wenn dies beim Antragsgegner in Befolgung einer Weisung im Zusammenhang mit einer nach § 45 StGB erfolgten Nachsicht einer vorbeugenden Maßnahme nach § 21 Abs 1 StGB geschieht, sich in einer derartigen nicht ausdrücklich näher bezeichneten Einrichtung aufzuhalten.

  • JBL 2018, 530
  • Öffentliches Recht
  • BG Tulln, 27.07.2017, 1 C 61/17w
  • LG St. Pölten, 20.09.2017, 23 R 374/17y
  • § 382e EO
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • § 27d KSchG
  • Allgemeines Privatrecht
  • OGH, 21.02.2018, 7 Ob 185/17g
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 27c KSchG
  • § 27b KSchG
  • Arbeitsrecht

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