Zum Hauptinhalt springen

Eisenbahnunternehmen; eisenbahnrechtliches Bauverbot; subjektiv-öffentliche Rechte

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Einem Eisenbahnunternehmen kommt kein subjektives Recht auf Beachtung eines eisenbahnrechtlichen Bauverbots im Baubewilligungsverfahren zu.

  • eisenbahnrechtliches Bauverbot
  • BBL-Slg 2015/139
  • § 31 oö BauO
  • LVwG OÖ, 13.04.2015, LVwG-150184
  • Eisenbahnunternehmen
  • subjektiv-öffentliche Rechte
  • § 42 EisbG
  • Baurecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!