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Entgeltfortzahlung bei Betriebsschließung infolge Pandemie

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Der Anspruch von Dienstnehmern auf Fortzahlung des Entgelts gem § 1155 ABGB ist ein Erfüllungsanspruch und kein Schadenersatzanspruch.

Für die Zurechnung von Ereignissen zur Sphäre des Dienstgebers kommt es auf eine Beeinflussbarkeit oder Beherrschbarkeit des Risikos durch den Dienstgeber nicht an. Auch Fälle höherer Gewalt zählen zur Sphäre des Dienstgebers. Eine Ausnahme kommt allenfalls im Falle einer „allgemeinen Kalamität“ in Betracht. Die umfangreichen Betriebsschließungen bzw Betretungsverbote im Zuge von behördlichen COVID-Maßnahmen führten nicht zu einer allgemeinen Kalamität, die den Entfall des Entgeltfortzahlungsanspruches des Dienstnehmers rechtfertigen könnte.

  • OLG Wien, 29.08.2022, 9 Ra 51/22v-18
  • ASG Wien, 16.02.2022, 17 Cga 65/21h-12
  • WBl-Slg 2024/39
  • OGH, 27.09.2023, 9 ObA 133/22g
  • § 1155 ABGB
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

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