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Entscheidung im Verfahren nach § 30 Abs 1 WEG 2002 ist rechtsgestaltender Natur

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Die Entscheidung des Gerichts im Verfahren nach § 30 Abs 1 WEG 2002 ist rechtsgestaltend, enthält jedoch keinen Leistungsbefehl auf Durchführung der begehrten Erhaltungsarbeiten.

  • OGH, 06.11.2013, 5 Ob 182/13w, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • WOBL-Slg 2014/42
  • § 30 WEG
  • Miet- und Wohnrecht
  • LGZ Wien, 38 R 52/13y

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