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Erhebliche Gesundheitsgefährdung durch hohe Bleikonzentration im Leitungswasser

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Die Überschreitung von Grenzwerten ist generell ein deutliches Indiz für eine erhebliche Gesundheitsgefährdung, sodass es auch nicht zu beanstanden ist, bei einer Überschreitung des Bleigrenzwerts um mehr als das Doppelte der zulässigen Bleikonzentration die Voraussetzungen des § 3 Abs 2 Z 2 MRG als erfüllt anzusehen.

Es wäre ein regelmäßiger Schwermetallfiltertausch durch den Vermieter oder die Hausverwaltung in Abständen von weniger als einem Monat erforderlich, um die Wirksamkeit einer solchen Maßnahme zu garantieren. Eine derart intensive Wartungsnotwendigkeit bringt naturgemäß die Unsicherheit mit sich, ob der Tausch stets rechtzeitig erfolgt, um die Wirksamkeit des Filters zu erhalten, sodass es im Einzelfall auch nicht zu beanstanden ist, von einer dem Mieter nicht zumutbaren Maßnahme auszugehen.

  • § 49e MRG
  • § 3 Abs 2 Z 2 MRG
  • LGZ Wien, 40 R 289/21b, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • OGH, 21.12.2022, 5 Ob 135/22x
  • Miet- und Wohnrecht
  • WOBL-Slg 2023/95
  • § 4 Abs 3 WEG

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