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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Erlöschen des Leistungsverweigerungsrechts – Werkbesteller darf keine ungerechtfertigten Bedingungen stellen
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2012
- Judikatur, 672 Wörter
- Seiten 45-46
- https://doi.org/10.33196/zrb201201004501
20,00 €
inkl MwStDas Leistungsverweigerungsrecht entfällt auch bei fehlender nötiger Kooperation zur Bewerkstelligung der Mängelbehebung durch den Verpflichteten.
Es steht dem Werkunternehmer frei, die Verbesserung – wenn auch im Rahmen von Sachkunde und Vertragstreue – im Einzelnen nach dem eigenen besten Wissen vorzunehmen, ohne sich hiefür vom Besteller Vorschriften machen lassen zu müssen.
Der Beklagte [= Werkbesteller, Anm der Red] [...] stellte [...] ungerechtfertigte Bedingungen, indem er die Durchführung der Verbesserungsarbeiten einerseits von der Zahlung der Gegenforderungen sowie der Kosten des Verfahrens und andererseits von der Vorlage eines Sanierungsplans samt Überprüfung durch den Sachverständigen abhängig machte.
Dadurch verlor der Beklagte zwar nicht den Verbesserungsanspruch, wohl aber die Einrede des nicht erfüllten Vertrags [...]
- OGH, 21.06.2011, 1 Ob 93/11z
- § 1170 ABGB
- ZRB 2012, 45
- Baurecht
- § 1052 ABGB
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