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Birnbauer, Wilhelm

Ersteintragung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

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Mit dem am 2. Juli 2013 kundgemachten GesRÄG 2013, BGBl I 2013/109 wurde das GmbHG mit Wirkung 1. Juli 2013 geändert. Das Mindestkapital der GmbH wurde auf € 10.000,–, die Mindesteinzahlung auf € 5.000,– herabgesetzt. Bei der Ersteintragung unterbleibt die Veröffentlichung der Eintragung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Die Gesetzesänderung hat steuerliche Auswirkungen und führt in bestimmten Fällen zu verminderten Gründungskosten.

  • Birnbauer, Wilhelm
  • GES 2013, 302
  • Gesellschaftsrecht

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