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Erzeugung von Suchtgift; Gewinnung von Suchtgift; Marihuana; Cannabis; Anpflanzen; Versuch; Zusammenrechnungsgrundsatz

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Die Erzeugung von Marihuana erfolgt durch die Trennung der Cannabisblüte von der Pflanze. Versuchte Erzeugung im Sinn des § 28a Abs 1 1. Fall SMG ist daher im Falle von Cannabispflanzen eine nach den Vorstellungen des Täters dem Abschneiden der Pflanzen unmittelbar vorangehende Handlung.

Das vom Vorsatz auf Inverkehrsetzung getragene Anpflanzen von Cannabispflanzen zum Zweck der Gewinnung einer die Grenzmenge (§ 28b SMG) übersteigenden Menge Suchtgift erfüllt den Tatbestand des § 28 Abs 1 2. Satz SMG.

  • § 27 Abs 1 Z 1 SMG
  • § 28 Abs 1 SMG
  • § 15 StGB
  • JST-Slg 2017/15
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 4 Z 3 SMG
  • § 28a Abs 1 SMG
  • OGH, 18.08.2016, 12 Os 46/16f

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