EuGH: Dynamische IP-Adressen und die Grundsatzfrage zum Anwendungsbereich des Datenschutzrechts
- Originalsprache: Deutsch
- ZIIRBand 2017
- Aufsatz, 4454 Wörter
- Seiten 6 -12
- https://doi.org/10.33196/ziir201701000601
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Der sachliche Anwendungsbereich des Datenschutzrechts ist in Deutschland seit Jahren umstritten. Es haben sich zwei grundsätzliche Betrachtungen herausgebildet. Der typische Zankapfel war, ob eine dynamische IP-Adresse für den Betreiber einer Internetseite per se ein personenbezogenes Datum ist. Dahinter steht jedoch die Grundsatzfrage nach dem Personenbezug einer Information.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich mit der Frage zu befassen und legte diese dem EuGH zur Entscheidung nach Maßgabe der Richtlinie 95/46/EG vor. Der EuGH hat zur Grundsatzfrage Stellung genommen, die Bewertung der dynamischen IP-Adresse aber wieder dem BGH überlassen. Die Entscheidung des EuGH hat in allen Mitgliedstaaten Bedeutung – auch mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).
- Eckhardt, Jens
- EuGH RL 95/46/EG
- IP-Adresse
- DS-GVO
- ZIIR 2017, 6
- Personenbezug
- Anwendungsbereich
- Medienrecht
- Art 2 lit a RL 95/46/EG
- Art 4 Nr 1 DS-GVO
- § 3 Abs 1 BDSG
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