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Thiele, Clemens

EuGH: Fernsehprogrammkopien in der Cloud als öffentliche Wiedergabe

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Die Zurverfügungstellung von im Wege des Cloud-Computing gespeicherten Kopien von Fernsehprogrammen ohne Zustimmung des Rechteinhabers stellt eine urheberrechtswidrige Verwertungshandlung nach Art 3 Abs 1 RL 2001/29/EG (InfoSoc-RL) dar.

Auf die urheberrechtliche Schranke der Herstellung einer Privatkopie nach Art 5 Abs 2 lit b InfoSoc-RL können sich die Betreiber von Online-Videorekordern nicht berufen. Denn dieses Recht deckt nur jene Fälle ab, in denen die privaten Nutzer für sich geschützte Werke vervielfältigen. Ein Unternehmen, das einen kommerziellen Online-Rekorderdienst anbietet, vervielfältigt aber nicht, sondern benötigt das Recht der öffentlichen Wiedergabe, um seine Dienste anzubieten. Darauf erstreckt sich die Privatkopie-Ausnahme keineswegs.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • Art 3 Abs 1, 5 Abs 2 lit b RL 2001/29/EG
  • ZIIR 2018, 74
  • Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken
  • Cloud-Computing
  • Erbringung einer Dienstleistung der Bildaufzeichnung in der ‚Cloud‘
  • öffentliche Wiedergabe
  • technisches Verfahren, spezifisches
  • EuGH, 29.11.2017, C-265/16, VCAST Ltd./RTI SpA
  • Öffentliche Wiedergabe
  • aktiver Eingriff in Aufzeichnung
  • Medienrecht
  • Online-Videorekorder

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