Zum Hauptinhalt springen
Thiele, Clemens

EuGH: Gerichtszuständigkeit bei Online-Verleumdung von Unternehmen

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Eine juristische Person, die behauptet, dass ihre Persönlichkeitsrechte durch die Veröffentlichung und Beibehaltung unrichtiger Angaben über sie im Internet verletzt werden, kann Klage auf Richtigstellung der Angaben, Unterlassung, Beseitigung und Ersatz des gesamten entstandenen Schadens bei jenem Gericht des Mitgliedstaats erheben, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet.

Der Mittelpunkt der Interessen einer juristischen Person iSv Art 7 Z 2 Verordnung (EU) Nr 1215/2012 (EuGVVO 2012) richtet sich danach, wo sie den wesentlichen Teil ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit ausübt und von den inkriminierten Äußerungen am stärksten betroffen ist. Dieser Ort kann, aber muss nicht mit ihrem Sitz ident sein.

In Anbetracht der umfassenden Abrufbarkeit der auf einer Website veröffentlichten Inhalte und des Umstands, dass die Reichweite ihrer Verbreitung grundsätzlich weltumspannend ist, ist ein Beseitigungs- und Richtigstellungsbegehren einheitlich und untrennbar. Es kann demnach nur bei einem Gericht erhoben werden, das nach der Rsp für die Entscheidung über einen Antrag auf Ersatz des gesamten Schadens zuständig ist.

Unzulässig ist es, die zivile Ruf- oder Kreditschädigungsklage vor den Gerichten jedes Mitgliedstaats, in dessen Hoheitsgebiet die im Internet veröffentlichten Informationen zugänglich sind oder waren, einzubringen. Dies würde andernfalls dem Konzentrationsprinzip widersprechen.

Redaktionelle Leitsätze

  • Thiele, Clemens
  • wirtschaftliche Tätigkeit, wesentliche
  • Art 267 AEUV
  • ZIIR 2018, 95
  • Persönlichkeitsrechtsverletzung
  • Zuständigkeit, internationale
  • Veröffentlichungen im Internet
  • Mittelpunkt der Interessen
  • Medienrecht
  • Art 7 Nr 2 VO 1215/2012
  • Klage auf Richtigstellung und Entfernung
  • verletzte juristische Person
  • EuGH, 17.10.2017, C-194/16, Bolagsupplysningen und Ilsjan/Svensk Handel

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!