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EuGH: Nutzung einer Sicherungskopie durch Dritte

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Der Ersterwerber der mit einer Lizenz zur unbefristeten Nutzung verbundenen Kopie eines Computerprogramms ist berechtigt die benutzte Kopie und seine Lizenz an einen Zweiterwerber zu verkaufen.

Der Ersterwerber ist aber nicht berechtigt eine Sicherungskopie eines Programms einem Zweiterwerber ohne Zustimmung des Rechtsinhabers zu übergeben, wenn der körperliche Originaldatenträger der ihm ursprünglich gelieferten Kopie beschädigt oder zerstört wurde oder verloren gegangen ist.

Redaktionelle Leitsätze

  • Art 5 Abs 1 und 2 RL 2009/24/EG
  • Art 4 lit a und c RL 2009/24/EG
  • Sicherungskopie
  • EuGH, 12.10.2016, C-166/15
  • Verbreitungsrecht
  • Medienrecht
  • körperlicher Datenträger
  • Erschöpfungsgrundsatz
  • ZIIR 2017, 90

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