EuGH: Rechtsmittel – Finanzielle Maßnahmen zugunsten von France Télécom – Vorhaben eines Aktionärsvorschusses – Öffentliche Erklärungen eines Mitglieds der französischen Regierung – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit de...
- Originalsprache: Deutsch
- BRZBand 5
- Entscheidung, 7781 Wörter
- Seiten 84 -95
- https://doi.org/10.33196/brz201302008401
30,00 €
inkl MwSt
Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 21. Mai 2010, Frankreich ua / Kommission (T-425/04, T-444/04, T-450/04 und T-456/04), wird aufgehoben.
Die Rechtssachen T-425/04, T-444/04 und T-450/04 werden an das Gericht der Europäischen Union zur Entscheidung über die geltend gemachten Klagegründe und die bei ihm gestellten Klageanträge, über die der Gerichtshof nicht entschieden hat, zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung wird vorbehalten.
- Egger, Alexander
- BRZ 2013, 84
- EuGH, 19.03.2013, Verb Rs C-399/10 PC-401/10 P, Bouygues SA und Bouygues Télécom SA / Europäische Kommission
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Vergaberecht