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Hilber, Klaus

Fehlende Mailverständigung hindert nicht die wirksame Zustellung

eJournal-Artikel

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Entscheidend für die Zustellung ist alleine der Zeitpunkt, in dem die Daten in der DataBox einlangen. Die zusätzliche Verständigung des Empfängers per E-Mail ist eine reine Serviceleistung, an die keine Rechtsfolge geknüpft ist. Daher berührt das Ausbleiben einer Mitteilung auch an eine gültige E-Mailadresse des FinanzOnline-Teilnehmers nicht die Wirksamkeit einer Zustellung in die DataBox.

  • Hilber, Klaus
  • § 98 Abs 2 BAO
  • Steuerrecht
  • AFS 2022, 21
  • § 5b Abs 2 FOnV
  • BFG, 28.09.2021, RV/7102314/2021

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