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Fehlinformation des Maklers; Schadenersatzanspruch

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Die falsche Information durch den beklagten Makler bei Abschluss eines Kaufvertrags über die Höhe der Heizkosten der vermittelten Kaufsache gewährt nach allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen nicht den Ersatz des Nichterfüllungsschadens im Sinne der Pauschale für zusätzlichen Heizaufwand, sondern billigt dem Geschädigten den Ersatz jenes Schadens zu, den er im Vertrauen auf die korrekte Erfüllung des Maklervertrags erlitten hat. Der Geschädigte ist so zu stellen, als ob er ordnungsgemäß über die Höhe der Heizkosten aufgeklärt worden wäre.

  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • Schadenersatzanspruch
  • OGH, 29.05.2018, 1 Ob 75/18p
  • BBL-Slg 2018/182
  • Fehlinformation des Maklers
  • Baurecht

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