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Fantur, Lukas

Feststellung des Beschlussergebnisses durch Vorsitzenden der Generalversammlung – Kein Stimmverbot bei Einforderung von Stammeinlagen

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Bei der Wahl eines Vorsitzenden der Generalversammlung sind alle Gesellschafter stimmberechtigt, insbesondere auch solche, die bei einem der angesetzten Tagesordnungspunkte gemäß § 39 Abs 4 GmbHG vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Wird ein Beschlussergebnis vom Vorsitzenden nicht festgestellt, kommt dem Beschluss der Generalversammlung keine vorläufige Verbindlichkeit zu.

  • Fantur, Lukas
  • § 34 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • § 39 Abs 4 GmbHG
  • OGH, 20.03.2013, 6 Ob 23/13w
  • GES 2013, 246
  • § 39 Abs 66 GmbHG

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