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Firma ist kein gewerbliches Schutzrecht iS von § 53 JN
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 2636 Wörter
- Seiten 418-421
- https://doi.org/10.33196/wbl201907041802
30,00 €
inkl MwStJedes gewerbliche Schutzrecht fällt in den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes; nicht jeder Anspruch des gewerblichen Rechtsschutzes betrifft aber umgekehrt ein gewerbliches Schutzrecht. Dies gilt insb für die Firma, die einerseits durch § 9 UWG in Form eines gewerblichen Schutzrechts gestärkt ist, darüber hinaus aber auch ergänzenden lauterkeitsrechtlichen Rechtsschutz (etwa durch § 2 Abs 3 Z 1 UWG) genießt. § 53 JN betrifft aber ausdrücklich nur gewerbliche Schutzrechte. Ansprüche nach § 9 UWG werden daher nicht von § 53 JN umfasst.
- OLG Wien als Rekursgericht, 29.10.2018, GZ 1 R 125/18m-13
- HG Wien, 31.08.2018, GZ 19 Cg 71/18i-7
- § 53 JN
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- OGH, 29.01.2019, 4 Ob 239/18b, „Bau Service GmbH“
- WBl-Slg 2019/131
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