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Flächenwidmung „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“; Bestandsregelungen; Altbestand; Verwendungszweckänderung

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Die „Weiterführung“ einer zur Zeit der Erlassung des Flächenwidmungsplanes rechtmäßig ausgeübten, nunmehr aber mit dem neu erlassenen Flächenwidmungsplan nicht übereinstimmenden Nutzung setzt eine grundsätzlich durchgehende Ausübung der Nutzung voraus.

  • Bestandsregelungen
  • Verwendungszweckänderung
  • § 58 Abs 1 vlbg RPlG
  • BBL-Slg 2022/88
  • Flächenwidmung „Freifläche Landwirtschaftsgebiet“
  • § 58 Abs 4 vlbg RPlG
  • Baurecht
  • Altbestand
  • VwGH, 16.02.2022, Ra 2021/06/0207

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