Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Fortlaufhemmung im gerichtlichen Finanzstrafverfahren
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 144
- Rechtsprechung, 3963 Wörter
- Seiten 327-331
- https://doi.org/10.33196/jbl202205032701
30,00 €
inkl MwStIm Lichte der von § 53 Abs 1–6 FinStrG vorgegebenen strikten Trennung kann ein Finanzvergehen nur entweder in die Zuständigkeit des Gerichts oder in jene der Finanzstrafbehörde ressortieren. Konsequenterweise trennt auch § 31 Abs 4 lit b FinStrG zwischen (im engeren Sinn) strafrechtlichen – und solcherart von der StA oder vom Gericht zu führenden – sowie verwaltungsstrafrechtlichen – und solcherart von der Finanzstrafbehörde oder vom Bundesfinanzgericht zu führenden – Finanzstrafverfahren. Dabei setzt die Fortlaufhemmung in Bezug auf Erstere ausdrücklich (nicht mit dem Beginn des Strafverfahrens [§ 1 Abs 2 StPO], sondern) erst in dem Zeitpunkt ein, ab dem das Verfahren von der StA oder vom Gericht geführt wird, also bei jener oder bei diesem anhängig ist.
- Köck, Elisabeth
- LG Linz, 09.11.2020, 24 Hv 12/20z
- OGH, 14.12.2021, 13 Os 17/21f
- Öffentliches Recht
- § 58 StGB
- § 31 FinStrG
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 1 StPO
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2022, 327
- Arbeitsrecht