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Freiheitsersitzung; Dienstbarkeit Geh- und Fahrtrecht mit Fahrzeugen aller Art bis zur Breite von Baufahrzeugen

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Der Umstand, dass Eigentümer einer dienenden Liegenschaft ihrer schuldrechtlichen Verpflichtung zur Einräumung und Verbücherung einer Servitut nicht nachkommen, ist nicht als Widersetzlichkeit gegen die tatsächliche Ausübung einer Dienstbarkeit anzusehen, die geeignet ist, den Lauf der Verjährungsfrist nach § 1488 ABGB in Gang zu setzen.

  • § 473 ABGB
  • Dienstbarkeit Geh- und Fahrtrecht mit Fahrzeugen aller Art bis zur Breite von Baufahrzeugen
  • § 472 ABGB
  • BBL-Slg 2021/34
  • § 474 ABGB
  • § 1488 ABGB
  • Baurecht
  • Freiheitsersitzung
  • OGH, 11.08.2020, 4 Ob 177/19m
  • § 524 ABGB

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