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![Für den abwesenden unehelichen Sohn wurde im Verlassenschaftsverfahren ein Abwesenheitskurator bestellt. Erbin verlangt nun Ausfolgung des gesperrten Pflichtteilsbetrags: keine Parteistellung Für den abwesenden unehelichen Sohn wurde im Verlassenschaftsverfahren ein Abwesenheitskurator bestellt. Erbin verlangt nun Ausfolgung des gesperrten Pflichtteilsbetrags: keine Parteistellung](https://www.verlagoesterreich.at/media/7e/96/a5/1699682767/jev20212_1699682767.6513.png)
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Journal für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Für den abwesenden unehelichen Sohn wurde im Verlassenschaftsverfahren ein Abwesenheitskurator bestellt. Erbin verlangt nun Ausfolgung des gesperrten Pflichtteilsbetrags: keine Parteistellung
- Originalsprache: Deutsch
- JEV Band 2021
- Rechtsprechung – Erbrecht, 596 Wörter
- Seiten 101-101
- https://doi.org/10.37942/jev202102010101
10,00 €
inkl MwSt- Sprohar-Heimlich, Helga
- § 13 VerwEinzG
- JEV-Slg 2021/10
- OGH, 25.02.2021, 2 Ob 147/20m
- § 277 Abs 3 ABGB
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