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Endfellner, Clemens

Gebührenpflichtige Abtretung anderer Rechte

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Die Beschwerdeführerin erwirbt vom Verkäufer das Recht, GmbH-Anteile zu erwerben. Laut Finanzamt ist dies eine mit 0,8% vom Entgelt gebührenpflichtige Abtretung eines veräußerlichen Rechtes. Das BFG bejaht dagegen in verfassungskonformer Auslegung die Gleichbehandlung der Abtretung eines Optionsrechtes auf GmbH-Anteile mit der Steuerbefreiung der Abtretung der Anteile selbst.

  • Endfellner, Clemens
  • BFG, 08.11.2016, RV/7105120/2014
  • Steuerrecht
  • § 33 TP 21 GebG 1957
  • AFS 2017, 62

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