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Geländeveränderung; Niederschlagwässer, natürliche Abflussverhältnisse; Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke

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Die Anbringung von Platten an einer Einfriedung stellt keine Anschüttung oder Veränderung der Höhenlage des Geländes dar.

Nachbarn kommt ein subjektiv-öffentliches Recht auf Gewährleistung der Trockenheit ihrer Bauwerke zu.

Liegt keine erforderliche Baubewilligung oder Bauanzeige vor, kommt eine Durchsetzung des Nachbarrechts auf Trockenheit ihrer Bauwerke nicht in Betracht.

  • Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke
  • BBL-Slg 2013/164
  • § 14 Z 4 nö BauO
  • Geländeveränderung
  • § 14 Z 2 nö BauO
  • Niederschlagwässer, natürliche Abflussverhältnisse
  • VwGH, 26.04.2013, 2011/07/0204
  • Baurecht
  • § 6 Abs 2 Z 1 nö BauO
  • § 14 Z 8 nö BauO
  • § 67 nö BauO

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