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Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage

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Durch die Vorschreibung von Auflagen, die bereits Gegenstand des beantragten Projekts waren, können keine subjektiven Rechte des Konsenswerbers verletzt werden. Eine dennoch erhobene Revision ist mangels Rechtsschutzinteresses zurückzuweisen.

  • § 74 Abs 2 GewO
  • VwGH, 18.04.2023, Ra 2020/04/0183
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2024/16
  • § 77 Abs 1 GewO

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