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Etzersdorfer, Ingmar

Genehmigungspflichtige Widmungsänderung

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Jede Änderung gem § 16 Abs 2 WEG 2002, die eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen anderer Wohnungseigentümer mit sich bringen könnte, bedarf der Zustimmung aller Mitglieder der Eigentümergemeinschaft oder der Genehmigung durch den Außerstreitrichter in einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 2 WEG 2002. Die zu Fremdenverkehrszwecken vorgenommene Vermietung eines als Wohnung gewidmeten WE-Objekts kann eine genehmigungspflichtige Widmungsänderung darstellen.

  • Etzersdorfer, Ingmar
  • LG Innsbruck, 4 R 342/13t
  • OGH, 23.04.2014, 5 Ob 59/14h, Zurückweisung der ordentlichen Revision
  • Miet- und Wohnrecht
  • BG Innsbruck, 13 C 715/12x
  • § 16 Abs 2 WEG
  • WOBL-Slg 2014/78

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