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Gewährleistung beim Werkvertrag

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Wirbt der Werkunternehmer mit einer perfekten Qualität der von ihm verwendeten Produkte (hier: Glaselemente) für die Errichtung von Glasfassaden, ist darin eine reklameartige Übertreibung zu sehen und nach dem Werkvertrag eine hohe Qualität geschuldet, nicht aber eine 100%ige Qualität im Sinne einer garantierten Fehlerfreiheit.

Ist aber eine 100%ige Qualität nicht zugesichert worden, kann in der unterlassenen Aufklärung, dass eine solche Qualität nicht garantiert werden kann, keine arglistige Irreführung liegen.

  • § 923 ABGB
  • § 924 ABGB
  • OGH, 05.07.2019, 4 Ob 114/19x
  • BBL-Slg 2019/225
  • Baurecht
  • Gewährleistung beim Werkvertrag
  • § 922 ABGB

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