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Meissnitzer, Martin

Gleichzeitige Beschäftigung einer größeren Zahl von Personen

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Strafbarkeit nach § 153e Abs 1 Z 2 StGB setzt voraus, dass gleichzeitig eine größere Zahl illegal erwerbstätiger Personen beschäftigt oder beauftragt wird, worunter ein Richtwert von etwa zehn Personen zu verstehen ist.

  • Meissnitzer, Martin
  • LG Feldkirch, 16.09.2011, 16 Hv 81/10h
  • OGH, 05.07.2012, 13 Os 16/12w
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2013, 398
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 153e StGB
  • Arbeitsrecht

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