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Reisner, Hubert/​Kos, Katharina

Grenzüberschreitende Auftragsvergabe durch eine zentrale Beschaffungsstelle

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Eine zentrale Beschaffung im Rahmen der gemeinsamen Auftragsvergabe durch Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten wird von einer zentralen Beschaffungsstelle mit Sitz „in einem anderen Mitgliedstaat“ durchgeführt, wenn der Auftraggeber seinen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat als dem des Sitzes der zentralen Beschaffungsstelle hat, gegebenenfalls auch unabhängig vom Sitz einer dritten Stelle, die den Auftraggeber oder die zentrale Beschaffungsstelle beherrscht.

Art 57 Abs 3 RL 2014/25/EU ist im Licht der Erwägungsgründe 78 und 82 dieser Richtlinie dahin auszulegen, dass sich die in dieser Bestimmung verankerte Kollisionsnorm, wonach die zentralen Beschaffungstätigkeiten einer zentralen Beschaffungsstelle gemäß den nationalen Bestimmungen des Mitgliedstaats, in dem die zentrale Beschaffungsstelle ihren Sitz hat, erfolgen, auf Nachprüfungsverfahren im Sinne der RL 92/13/EWG erstreckt, die diese Tätigkeiten betreffen, soweit diese zentrale Beschaffungsstelle das Vergabeverfahren durchgeführt hat.

  • Kos, Katharina
  • Reisner, Hubert
  • einheitliches Regelungsregime
  • Art 4 Abs 2 RL 2014/25/EU
  • Unternehmenssitz
  • Art 57 Abs 3 RL 2014/25/EU
  • zentrale Beschaffung
  • zentrale Beschaffungstätigkeiten
  • RPA 2024, 93
  • Art 1 Abs 1 Unterabs 4 RL 92/13/EWG
  • Beherrschung
  • anwendbares Verfahrensrecht
  • Art 57 Abs 1 RL 2014/25/EU
  • zentrale Beschaffungsstelle mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat
  • Art 2 RL 2014/25/EU
  • Vergaberecht
  • § 180 Abs 2 BVergG
  • Kollisions-Problematik
  • Art 4 Abs 1 RL 2014/25/EU
  • formelles und materielles Recht
  • Vollmachts- oder Vermittlermodell
  • Art 57 Abs 2 RL 2014/25/EU
  • EuGH, 29.11.2023, C-480/22, „EVN Business Service“

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