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Kellner, Markus/​Liebel, Fabian

Grenzüberschreitender Wertpapierkauf: Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens zu Art 6 Rom I-VO.

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Art 3 Klausel-RL; Art 6, 3 Rom I-VO; § 57 WAG 2018. Einleitung eines Vorabentscheidungsverfahrens zu Art 6 Rom I-VO

I. Dem EuGH werden gem Art 267 AEUV folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Sind die Rechtsfolgen von Aufträgen zum Erwerb von Finanzprodukten, die ein im Staat A (hier Italien) ansässiger Verbraucher aufgrund einer ständigen Geschäftsbeziehung einer im Staat B (hier Österreich) ansässigen Bank erteilt, nach dem Recht zu beurteilen, das sich aus Art 6 der VO (EG) Nr 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.6.2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I VO) ergibt, wenn die Voraussetzungen für die Anwendung von Art 6 Rom I VO zwar bei Erteilen der einzelnen Aufträge, nicht aber schon bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung gegeben waren und die Parteien zu diesem Zeitpunkt für die gesamte Geschäftsbeziehung nach Art 3 Rom I VO das Recht des Staates B gewählt hatten?

2. Falls Frage 1 bejaht wird: Ist die Ausnahme des Art 6 Abs 4 lit a Rom I VO anwendbar, wenn eine Bank auf Grundlage eines Vertrags Konten für einen in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Verbraucher eröffnet und iwF aufgrund von Aufträgen des Verbrauchers für diesen Finanzprodukte erwirbt, die den Konten zugeschrieben werden, wobei der Verbraucher die Aufträge (auch) im Weg der Fernkommunikation erteilen kann?

3. Falls Frage 1 bejaht und Frage 2 verneint wird:

Ist eine vor Eintreten der Voraussetzungen für die Anwendung von Art 6 Rom I VO getroffene Rechtswahl nach Eintreten dieser Voraussetzungen als missbräuchlich iSv Art 3 Abs 1 der RL 93/13/ EWG (Klauselrichtlinie) anzusehen, wenn darin nicht auf die Rechtsfolgen des Art 6 Abs 2 Rom I VO hingewiesen wurde?

II. Das Verfahren über das Rechtsmittel der klagenden Partei wird bis zum Einlangen der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union gem § 90a Abs 1 GOG ausgesetzt.

  • Kellner, Markus
  • Liebel, Fabian
  • OGH, 08.04.2024, 1 Ob 151/23x
  • oeba-Slg 2024/3041

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