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Heft 11, November 2023, Band 145
Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen im Internet
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 145
- Aufsatz, 9375 Wörter
- Seiten 699-709
- https://doi.org/10.33196/jbl202311069901
30,00 €
inkl MwStDie Bekämpfung der Begehung von sogenannten Äußerungsdelikten im Internet liegt vor allem unter den Stichworten „Hass im Netz“ seit einiger Zeit im Fokus der Öffentlichkeit. In diesem Zusammenhang fanden vor allem die Ehrenschutzdelikte sowie die Verhetzung und Verstöße gegen das VerbotsG in der Literatur große Beachtung, nicht jedoch die mitunter ebenso einschlägige Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen iS des § 282 Abs 2 StGB. In folgendem Beitrag soll dieser Tatbestand daher einer grundlegenden Behandlung unterzogen werden. Insbesondere soll auf Besonderheiten der Tatbegehung über Internetseiten und soziale Medien eingegangen werden.
- Hajszan, Jakob
- Liken
- Bedeutungsinhalt von Äußerungen
- Internet
- § 282a StGB
- breite Öffentlichkeit
- § 31 Abs 2 TKG
- Teilen
- Erklärungswert
- Gutheißung terroristischer Straftaten
- § 3h VerbotsG
- Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen
- Art 10 EMRK
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Äußerungsdelikt
- Europa- und Völkerrecht
- Druckwerk
- Allgemeines Privatrecht
- § 140 dStGB
- § 16 ECG
- § 283 StGB
- Host-Provider
- § 282 StGB
- § 78 Abs 2 TKG
- Zivilverfahrensrecht
- JBL 2023, 699
- Verhetzung
- Art 13 StGG
- Emojis
- öffentlicher Friede
- Social Media
- § 17 ECG
- Rundfunk
- Unterlassen
- § 18 ECG
- § 20 ECG
- Arbeitsrecht
- Emoticons
- § 2 StGB
- § 286 StGB
- § 3g VerbotsG
- § 3 KoPl-G