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Haftprüfungsantrag wegen bescheidmäßig angeordneter Quarantäne

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Es lässt sich weder aus dem BVG Pers. Freiheit bzw dem EpiG noch aus dem Erkenntnis des VfGH, mit welchem der zweite Satz im § 7 Abs 1a EpiG aufgehoben wurde, schließen, dass die Landesverwaltungsgerichte die zuständigen Gerichte zur Prüfung der Zulässigkeit der Freiheitsbeschränkung wären.

  • LVwG OÖ, 15.04.2021, LVwG-751310/2/MZ/CK
  • § 7 EpiG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2021/68
  • Art 6 BVG Pers. Freiheit

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