Zum Hauptinhalt springen

Haftung des Geschäftsführers für Verschulden von Mitarbeitern der GmbH

eJournal-Artikel

9,80 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Aus der gesamtschuldnerischen Haftung der Geschäftsführer ergibt sich, dass sich ein Geschäftsführer in der Regel nicht auf das Mitverschulden eines Mitgeschäftsführers berufen kann.

Für ein Verschulden nachgeordneter Mitarbeiter trifft den Geschäftsführer eine Eigenhaftung, wenn der Geschäftsführer insbesondere Organisations- oder Überwachungspflichten verletzt.

Der Geschäftsführer kann nach § 896 ABGB gegen mögliche Mitschädiger Regress nehmen. Dass er dabei gegenüber Arbeitnehmern den Einschränkungen des DHG unterliegt, ändert an seiner Solidarhaftung nichts.

  • Mitarbeiter
  • § 25 GmbHG
  • § 896 ABGB
  • OGH, 30.01.2017, 6 Ob 84/16w
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2017, 91
  • § 1302 ABGB
  • Geschäftsführerhaftung

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!