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Haftung des Steuerberaters bei Steuermehrbelastung des Erben?

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Die Rechtsstellung als Erbe berechtigt ihn nur jene Nachteile geltend zu machen, die auch der Erblasser gegenüber einem Schädiger geltend zu machen berechtigt gewesen wäre. Der Nachteil aus der Einkommenssteuermehrbelastung für ein bestimmtes Veranlagungsjahr resultiert aus seiner persönlichen Steuerpflicht und zählt nicht dazu, sodass der Erbe insoweit auch nicht als unmittelbar Geschädigter betrachtet werden kann.

Der Erbe ist nicht in den Schutzbereich des Vertrages zur (allenfalls fehlerhaften) Erstellung der Einkommenssteuererklärung des Verstorbenen einzubeziehen.

  • § 1295 ABGB
  • Öffentliches Recht
  • JBL 2022, 251
  • OGH, 04.11.2021, 5 Ob 88/21h
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Wien, 12.01.2021, 33 R 123/20f
  • § 531 ABGB
  • § 1299 ABGB
  • LG Korneuburg, 25.09.2020, 11 Cg 6/19b
  • Arbeitsrecht

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