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Handelsvertreterrecht: Begriff „Handelsvertreter“ – Elektronische Lieferung einer Computersoftware an Kunden – Erteilung einer unbefristeten Nutzungslizenz – Begriffe „Verkauf“ und „Waren“

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Der Begriff „Verkauf von Waren“ in Art 1 Abs 2 der RL 86/653/EWG ist dahin auszulegen, dass er die elektronische Lieferung eines Computerprogramms an einen Kunden gegen Bezahlung einschließen kann, wenn diese Lieferung durch die Erteilung einer unbefristeten Lizenz zur Nutzung des Programms ergänzt wird.

  • WBl-Slg 2021/188
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 1 Abs 2 der RL 86/653/EWG des Rates vom 18. Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der MS betreffend die selbständigen Handelsvertreter
  • EuGH, 16.09.2021, Rs C-410/19, The Software Incubator Ltd/Computer Associates (UK) Ltd; Supreme Court of the United Kingdom [Oberster Gerichtshof des Vereinigten Königreichs]

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