Der lang erwartete Begutachtungsentwurf zum Bundesgesetz, mit dem das Kartellgesetz (KartG) 2005 geändert werden soll, wurde im August des vergangenen Jahres versandt und die Möglichkeit zur Stellungnahme war bis 05. Oktober 2016 gegeben. Der Schwerpunkt der Kartellgesetz-Novelle 2016 liegt auf der Umsetzung der EU-Kartellschadenersatzrichtlinie. Dabei wurde allerdings auch die Gelegenheit genutzt, andere Bestimmungen des KartG zu überarbeiten.
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EALR
Heft 1, August 2017, Band 2
eJournal-Heft
- ISSN Online: 2522-6940
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Inhalt der Ausgabe
S. 19 - 32, Aufsatz
Artan Duraku
Kartellrechtliche Untersuchung im Bereich des elektronischen Handels am Beispiel des Google-Falls
S. 42 - 47, Aufsatz
Kathrin Shahroozi