Roboter, die Streifendienst machen und strafbare Handlungen von Versammlungsteilnehmer identifizieren können; die in Justizanstalten dafür verantwortlich sind, Fluchtversuche der Inhaftierten zu berichten und zu verhindern; die gesuchte Verbrecher erkennen, bis zum Eintreffen der Sicherheitskräfte verfolgen oder unter Umständen auch angreifen: In einem Zeitalter, in dem die Themen der Science-Fiction Bücher des 20. Jahrhunderts immer realistischer werden, wächst auch die Besorgnis der Menschen, dass ihre Lebensweise durch die Verwendung von „Robotern“ nicht nur verbessert, sondern auch bedroht wird.
Heft 1, Oktober 2021, Band 6
- ISSN Online: 2522-6940
Inhalt der Ausgabe
S. 18 - 24, Aufsatz
Robocops v EGMR: Die Zulässigkeit von autonomen Waffensystemen im Lichte der Schutzbestimmungen der EMRK
S. 25 - 34, Aufsatz
Wie viel Datenschutz verträgt die Energiewende? Grund- und datenschutzrechtliche Überlegungen zu smart meter
Unter den Voraussetzungen einer dezentralen Stromversorgung aus erneuerbaren Quellen ist die Energiewende auf eine intelligente Verbindung von Produktion, Übertragung und Verbrauch angewiesen. Eine solche Verbindung benötigt den Einsatz von Daten, die ua mittels smart meter erhoben werden. Somit stellt sich die Frage, ob und wie die unterschiedlichen Vorgaben des (europäischen) Energierechtes und des (europäischen) Datenschutzrechtes miteinander vereinbart bzw wie allfällige grundrechtliche Probleme gelöst werden können.
S. 35 - 44, Aufsatz
Zur Frage der systematischen Diskriminierung durch das Arbeitsmarktchancen-Assistenz-System
In Österreich kommt dem aktiven Arbeitsmarkt zur wirksamen Bekämpfung von Arbeitslosigkeit eine große Bedeutung zu. Aus diesem Anlass soll das Arbeitsmarktchancen-Assistenz-System (AMAS) des Arbeitsmarktservice (AMS) in Zukunft die Integrationschancen von Arbeitssuchenden in den Arbeitsmarkt berechnen und diese in drei Gruppen einteilen, die jeweils unterschiedliche Förderungen zur Weiterbildung bekommen sollen. Wie der vorliegende Beitrag allerdings zeigt, läuft dieser statistische Prozess nicht problemlos ab und wirft zahlreiche Rechtsfragen auf.
S. 45 - 56, Aufsatz
Algorithmen und richterliche Entscheidungsfindung – Gratwanderung für die Gewährung von Artikel 6 EMRK?
Algorithmen in der Justiz: Was für viele fragwürdig klingt, wird einerseits immer mehr zur gängigen Praxis und andererseits in den kommenden Jahren wohl immer präsenter. Im Mittelpunkt liegt dabei die Verwendung von Algorithmen zur Unterstützung der richterlichen Entscheidungsfindung. Was uns die Vereinigten Staaten seit einigen Jahren bereits vorzeigen, ist auch in der österreichischen Justiz nicht mehr abwegig. Doch welche Auswirkungen hat dieser Einsatz von Algorithmen auf die Menschenrechte? Welche rechtlichen Probleme gehen mit der Verwendung von Algorithmen in der Justiz unter Berücksichtigung des Artikel 6 EMRK einher? Mit diesen Fragen setzen sich die Autoren im nachstehenden Artikel auseinander.
S. 57 - 63, Aufsatz
Bedroht die Nutzung von KI das Recht auf Freiheit und Sicherheit nach Artikel 5 EMRK?
Die Nutzung von KI wird zunehmend als notwendig erachtet, um gewisse Bereiche unserer Gesellschaft zu entlasten. Wenn es um Datenanalysen und Täterprofiling ist aber das Potential von KI nicht zu unterschätzen, gewisse Personen zu benachteiligen. An sich wird die Nutzung von KI zunehmen auch als „fehlerfreie Entscheidungsmöglichkeit“ angesehen – dies wird aber anhand von einigen Praxisbeispielen genauer erörtert und anhand des Rechts auf Freiheit und Sicherheit für die österreichische Rechtsordnung analysiert.