Die von Staats wegen verfügte Einschränkung der Nutzung von Wäldern hat eine lange Geschichte vor der Einführung des Begriffs „Nachhaltigkeit“ in diesem Kontext. Der Beitrag spürt diesen Ansätzen bis in die römische und chinesische Antike nach und verknüpft sie mit generellen Überlegungen zur Staatsbildung und -legitimierung durch organisatorische und infrastrukturelle Antworten auf klimatische Extreme und andere krisenhafte Herausforderungen. In der Langzeitperspektive werden die Möglichkeiten und Grenzen solcher vermeintlich nachhaltiger „Katastrophenkulturen“, insbesondere durch die Anhäufung neuer, meist ungeplanter Risiken, beleuchtet.
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inkl MwStInhalt der Ausgabe
S. 270 - 278, Forum
Krisenstaat und Katastrophenkulturen: Die Nachhaltigkeit der Regierenden in der Langzeitperspektive
S. 279 - 285, Aufsatz
Die Schnittstellenproblematik im österreichischen Katastrophenschutzrecht
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit die Übergänge von einer Krisen- in eine Katastrophensituation und der Zeitpunkt der Beendigung derselben normativ fassbar sind. Darüber hinaus wird beleuchtet, wie verschiedene Rechtsgrundlagen mit diesem Schnittstellenproblem, das auch von einem Übergang der Zuständigkeiten geprägt ist, umgehen. Tatsächlich werden dabei die Grenzen des Rechts sichtbar, woraus sich auch Handlungsanleitungen für den Gesetzgeber ergeben.
S. 286 - 295, Aufsatz
Umwelt- und Klimaschutz in der Landwirtschaft – Zur Reform der GAP 2021
Der europäische Green Deal verspricht künftigen Generationen ein besseres und gesünderes Leben durch saubere Luft, sauberes Wasser, einen gesunden Boden und Biodiversität. Im Folgenden soll gezeigt werden, wie weit die Regelungen im Rahmen der jüngsten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf den Green Deal Bezug nehmen und wie umfassend die GAP mittlerweile in die Europäische Umwelt- und Klimapolitik eingebettet ist.
S. 296 - 305, Aufsatz
„Grüne Kartelle“ – Vereinbarungen zwischen Unternehmen im Dienst der Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeitskooperationen der Industrie waren bereits in den letzten Jahren eine treibende Kraft bei der Schaffung höherer Nachhaltigkeitsstandards. Unternehmen sahen sich mangels klarer gesetzlicher Rahmenbedingungen aber oftmals erheblichen Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Der jüngste Leitlinienentwurf zur horizontalen Zusammenarbeit zwischen Wettbewerbern der Europäischen Kommission gibt nun Aufschluss darüber, in welcher Form Nachhaltigkeitskooperationen zulässig sein sollen. Allerdings sind die Leitlinien in der Entwurfsfassung mitunter stark rechtsdogmatisch geprägt und lassen weiterhin einige Zweifelsfragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung offen. Dieser Beitrag soll positive Entwicklungen sowie verbleibende Unklarheiten des Leitlinienentwurfs zusammenfassen und dabei insbesondere auf die unternehmerische Praxisperspektive eingehen.
S. 306 - 312, Aufsatz
Die Verordnung über europäische grüne Anleihen – Ein Meilenstein auf dem Weg zu einem grünen Finanzmarkt?
Der Markt für grüne Anleihen ist in den letzten Jahren enorm gewachsen. Der Vorschlag für eine Verordnung über europäische grüne Anleihen führt einen Standard für „Green Bonds“ ein, der eng mit der Taxonomie-VO verzahnt ist. Gemeinsam mit dem eingeführten Kontrollsystem sollen so „Greenwashing“ vermieden und der nachhaltige Finanzmarkt gestärkt werden.
S. 313 - 320, Aufsatz
Building Information Modeling als Nachhaltigkeitstool in der Vergabe: Pilotprojekt „Neubau des Bio-Institutes der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein“
Der gegenständliche Artikel soll einen fundierten Einblick in den Nutzen der Building Information Modeling-Methodik aus nachhaltiger Sicht im Rahmen von Vergabeverfahren vermitteln. Es soll aufgezeigt werden, dass der aus der Anwendung der BIM-Methodik resultierende Nutzen sehr vielfältig ausgestaltet sein kann und sich unter anderem auf die Abfallwirtschaft, das Facility-Management oder auf die Kreislaufwirtschaft als solche beziehen kann. Zur Veranschaulichung wird im vorliegenden Beitrag auf das von der Landwirtschaftlichen Bundesversuchswirtschaften GmbH durchgeführte BIM-Pilotprojekt „Neubau des Bio-Institutes der Höheren Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein“ Bezug genommen und im Zuge dessen auf die praktischen Vorteile, die eine Anwendung von BIM aus nachhaltiger Sicht mit sich bringt, näher eingegangen.
S. 321 - 325, Judikatur
Antragsbefugnis bei nicht RL-konformer Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie
Ein Antrag auf Einrichtung richtlinienkonformer Messstellen zur Bestimmung der Luftqualität setzt keine unmittelbare Betroffenheit voraus.
Zuständige Stelle für Anträge auf Einrichtung richtlinienkonformer Messstellen zur Bestimmung der Luftqualität sind die Landeshauptleute.
Einzelpersonen kommt unabhängig davon, ob sie von einer Grenzwert-Überschreitung unmittelbar betroffen sind, ein Recht zu, die Einrichtung von den Anforderungen der Luftqualitäts-Richtlinie entsprechenden Mess- bzw Probenahmestellen zu beantragen. Zuständig für derartige Anträge sind die jeweiligen Landeshauptleute.
S. 326 - 326, Judikatur
Amtsgericht Wiesbaden: WEG-Beschluss gegen E-Autos in Tiefgarage in Deutschland ungültig
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann nicht mit einem Mehrheitsbeschluss untersagen, dass Elektrofahrzeuge in der Tiefgarage einer Wohnanlage abgestellt werden.
Mit dem Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber jedem einzelnen Wohnungseigentümer ein Recht eingeräumt, bauliche Maßnahmen vorzunehmen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Die damit verbundene Intention des Gesetzgebers ginge ins Leer, wenn erzwungen werden könnte, dass eine Lademöglichkeit nicht genutzt wird, weil E-Autos nicht in der Garage abgestellt werden dürften.
Ein solcher Beschluss ist nicht nichtig, verstößt aber gegen die Grundsätze der ordentlichen Verwaltung. Dies gilt, selbst wenn man als wahr annehmen würde, dass die Brandgefahr bei Elektrofahrzeugen höher als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ist.
S. 327 - 331, Judikatur
Chiara Sacchi et al v Argentinien (Brasilien, Frankreich, Deutschland und die Türkei) – Staatliche Hoheitsgewalt und Auswirkungen des Klimawandels im Ausland
Angesichts der vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse sind die Auswirkungen des Klimawandels vernünftigerweise vorhersehbar, sodass sie in die Hoheitsgewalt eines Staates im Sinne von Art 2(1) UN-Kinderrechtskonvention fallen.
Die spezielle Situation von Kindern findet bei der Beurteilung der Zumutbarkeit der Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges keine zusätzliche Berücksichtigung.
Nachdem in den letzten Jahren auf nationaler Ebene zahlreiche Klimaklagen Erfolge verbuchen konnten, erließ der UN-Kinderrechtsausschuss eine richtungsweisende Entscheidung für klimabezogene Menschenrechtsbeschwerden. Insbesondere wurde darin die extraterritoriale Anwendbarkeit der UN-Kinderrechtskonvention im Zusammenhang mit Klimaschäden bejaht, dies allerdings bei gleichzeitiger strikter Anwendung von anderen Zulässigkeitskriterien.
S. 332 - 335, Judikatur
Anerkennung der „Mutter Natur“ als lebendiges Wesen und als Rechtsperson
Die natürliche Umwelt ist Teil der grundlegenden Menschenrechte, auf das „Recht auf Leben an sich“.
Nachhaltige Entwicklung soll nicht zur nachhaltigen Zerstörung werden.
Es ist an der Zeit, Mutter Natur Rechtspersönlichkeit bzw den Status einer Person zu verleihen.
Anlässlich der Überprüfung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten, der rechtswidrig staatliches Land verpachtet hatte und aufgrund dessen zwangspensioniert wurde, hat der Madras High Court die „Mutter Natur“ als Rechtsperson anerkannt. Aus der Begründung des Gerichts ergibt sich, dass Handlungen, welche die „Mutter Natur“ schädigen, besonders bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden. Im konkreten Fall rechtfertigte dies, dass die Disziplinarmaßnahme vom Madras High Court nicht aufgehoben, sondern lediglich abgeändert wurde.
S. 336 - 339, Praxis
Das Recht auf eine gesunde Umwelt in der Resolution 48/13 des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen und 76/300 der UN-Generalversammlung
Die Glosse bespricht Inhalt und rechtliche Bedeutung der Resolution des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen 48/13 zum Recht auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt. Diese wurde 2021 ohne Gegenstimmen im Menschenrechtsrat angenommen und stellt eine wichtige Ergänzung zum anerkannten Menschenrechtskatalog dar (Ende Juli 2022 wurde die Resolution von der UN-Generalversammlung bestätigt).
Fundstellen: Menschenrechtsrat, Resolution 48/13, The human right to a clean, healthy and sustainable environment, angenommen am 8. Oktober 2021, Forty-eighth session 13 September–11 October 2021, A/HRC/RES/48/13, https://undocs.org/A/HRC/RES/48/13; UN-Generalversammlung, Resolution A/RES76/300, The human right to a clean, healthy and sustainable environment, angenommen am 28. Juli 2022, seventy-sixth session, https://daccess-ods.un.org/access.nsf/Get?OpenAgent&DS=A/RES/76/300&Lang=E.
Am 18. Mai 2022 hat die Europäische Kommission den Plan „RePowerEU“ zur Senkung des Energieverbrauchs sowie zur Steigerung und Diversifizierung der europäischen Energieversorgung vorgelegt. Im vorliegenden Beitrag werden die Vorschläge der Kommission zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energieerzeugung vorgestellt.
S. 344 - 348, Praxis
Kommissionsarbeitsprogramm 2022: Ein Jahr geprägt von nachhaltigkeitsrelevanten Initiativen
Unter dem Motto „Europa gemeinsam stärker machen“ enthält das Arbeitsprogramm 2022 der Europäischen Kommission auch eine Vielzahl nachhaltigkeitsrelevanter Initiativen. Der bisherige Fortschritt bei der Umsetzung des Arbeitsprogramms wurde teilweise durch (geo-)politische Ereignisse verzögert. Die Kommission wird letztlich das zweite Halbjahr 2022 nutzen müssen, um neue und anhängige nachhaltigkeitsrelevante Initiativen, wie das Fit-für-55-Paket, voranzutreiben.
Fundstelle: Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Arbeitsprogramm der Kommission für 2022: Europa gemeinsam stärker machen, 19. 10. 2021, COM(2021) 645 final.
S. 349 - 355, Praxis
Auswirkungen der kommenden auf EU-Recht basierenden nachhaltigkeitsbezogenen Due Diligence-Verpflichtungen auf chinesische Unternehmen am Beispiel von NIO
Am 23. Februar 2022 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Entwurf zu einer Corporate Sustainability Due Diligence Richtlinie (CSDD-RL). Dieser Beitrag widmet sich den extraterritorialen Auswirkungen der CSDD-RL auf chinesische Unternehmen. Der Fokus dieses Beitrags muss vor allem im Hinblick auf die zentrale Bedeutung chinesischer Unternehmen für internationale Lieferketten betrachtet werden.
Fundstelle: Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937, 23. 2. 2022, COM(2022) 71 final, 2022/0051(COD).
S. 356 - 359, Praxis
Gefährdet der Wildwuchs internationaler Regulatorien die Kreislaufwirtschaft auf Ebene der sekundären Rohstoffgewinnung?
Der folgende Beitrag stellt den Kontext, die Eckpunkte sowie das Spannungsverhältnis der sich überlappenden Wirtschaftssektoren im Bereich der Gewinnung von sekundären Rohstoffen dar. Sekundärrohstoffe werden aus Abfällen gewonnen und mittels Recycling wieder zur Produktion von neuen Gütern in das System zurückgeführt. Die damit verbundenen Risiken des Übergangs von der Abfallphase hin zur Produktion neuer Stoffe, Gemische und Erzeugnisse im Sinne der chemikalienrechtlichen Bestimmungen und die Bereitstellung der damit verbundenen Informationen werden im Folgenden aufbereitet.
Fundstellen: Vertrag über die Arbeitsweisen der Europäischen Union (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:12012E/TXT) Richtlinie (EU) 2018/851 (http://data.europa.eu/eli/dir/2018/851/oj); Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1907/2022-03-01); Verordnung (EU) 2020/878 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2020/878/oj.);
Neben innovativen und sozialpolitischen Kriterien können gemäß § 20 Abs 5 BVergG 2018 nunmehr auch ökologische Aspekte innerhalb einer öffentlichen Beschaffung von öffentlichen Auftraggebern berücksichtigt werden. Darunter fallen zB Maßnahmen zu Erhöhung der Energie- oder Materialeffizienz, der Abfall- und Emissionsvermeidung sowie der Erhöhung des Bodenschutzes. So unterschiedlich die Wege sind, so einheitlich ist das Ziel: Auf die „Umweltgerechtheit der Leistung“ ist im Vergaberecht zwingend Bedacht zu nehmen. Die öffentliche Hand muss daher dieser gesetzlichen Anforderung in ihrer Rolle als öffentlicher Auftraggeber und der damit einhergehenden Vorbildfunktion nachkommen. Unterstützung findet sich in innovativen, digitalen Lösungen, welche unter anderem von Vergabeplattformen entwickelt werden.
S. 364 - 370, Praxis
How to: Umweltinspektion – oder: Wieso wir uns mit dem Instrument der Umweltinspektion so schwertun
Seit der Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie sind in Österreich Umweltinspektionen von IPPC-Anlagen durchzuführen. Bislang ist diese Umweltinspektion als eine Art Ortsaugenschein der Anlagenbehörde bekannt, in deren Rahmen die Einhaltung von Auflagen aus den Genehmigungsbescheiden, aus Emissionsdaten und -dokumentation und Ähnliches überprüft werden. Bei näherer Betrachtung liegt die Umweltinspektion aber ein wenig quer zum klassischen Anlagenrecht, weil sie unionsrechtlich geprägt nur einen Teil des anlagenrechtlichen Konsenses erfasst, eigentlich keine klassische aufsichtsbehördliche Amtshandlung im Rahmen des AVG darstellt und überhaupt mit einer besonderen Öffentlichkeitsbeteiligung einhergeht. Der vorliegende Beitrag versucht, einen Überblick über die Rahmenbedingungen und die praktischen Erfahrungen der ersten paar Jahre Umweltinspektion in Österreich zu geben.
Fundstelle: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. 11. 2010 über Industrieemissionen (Integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung), ABl L 2010/334, 17; § 82a Abs 1 GewO; § 63a Abs 1 AWG 2002.
S. 371 - 377, Praxis
FAST – Liechtenstein Initiative for Finance Against Slavery and Trafficking
Sklaverei und Menschenhandel sind globale Probleme auch der heutigen Zeit („modern slavery“). Die SDGs greifen diese Thematik auf und animieren Staaten und die Wirtschaft zu Abhilfemaßnahmen. Dem folgend rief Liechtenstein eine Initiative ins Leben, die insbesondere die Potentiale des Finanzmarktes herausstellt und Unterstützung für einen globalen und gemeinsamen Kampf gegen Sklaverei und Menschenhandel bietet.
Fundstelle: https://www.fastinitiative.org/.
S. 382 - 383, Veranstaltungen
Rechtliche Entwicklungen auf dem Weg zu den Energiegemeinschaften: Ein Rückblick auf die RESCoop Jahreskonferenz 2022
S. 384 - 385, Veranstaltungen
Innsbrucker Gespräche zum Europäischen und Internationalen Recht (IGEIR) – Was ist und wozu brauchen wir ein Europäisches Nachhaltigkeitsrecht?
S. 385 - 386, Veranstaltungen
How does a glacier end up in court? Scientific evidence and climate change litigation
S. 388 - 389, Veranstaltungen
Ensuring the Sustainability of Outer Space – The Role of Space Law and Policy
S. 389 - 390, Veranstaltungen
From Fossil Fuels to Renewable Energy: Trade and Investment Options – Defining the Research Agenda after COP26, the IPCC Reports and OECD Discussions
S. 391 - 392, Veranstaltungen