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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Heft 5, September 2015, Band 2
Heilung von Zustellmängeln bei Zustellungen im Ausland
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 2
- Judikatur - Verfahrensrecht, 1920 Wörter
- Seiten 440-443
- https://doi.org/10.33196/zvg201505044001
20,00 €
inkl MwStFür die Frage der Heilung von Mängeln einer im Ausland erfolgten Zustellung ist grundsätzlich § 7 ZustG maßgeblich, es sei denn, aus einem internationalen Abkommen ergäbe sich ausdrücklich oder von seiner Zwecksetzung her Gegenteiliges.
Ein Schriftstück gilt nur dann iSd § 7 ZustG als „tatsächlich zugekommen“ und ein bei der Zustellung unterlaufener Mangel ist nur dann geheilt, wenn das Schriftstück in die Hände des Empfängers gelangt. Ein nachträgliches Berufen auf einen Zustellmangel ist dann nicht möglich, wenn dem „Zustellinhalt gemäß reagiert“ wurde, insbesondere eine Verfügung über das Schriftstück getroffen wurde und es zu einer „Heilung durch Einlassung“ gekommen ist.
- ZVG-Slg 2015/97
- § 7 ZustG
- Verwaltungsverfahrensrecht
- § 11 ZustG
- VwGH, 20.01.2015, Ro 2014/09/0059
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