Zum Hauptinhalt springen

Heranrückende Wohnbebauung; Büro- und Schulungszentrum

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Einem gewerblichen Betriebsanlageninhaber kommt kein subjektiv-öffentliches Abwehrrecht gegen das Heranrücken eines Büro- und Schulungszentrums zu.

  • Büro- und Schulungszentrum
  • Heranrückende Wohnbebauung
  • § 26 Abs 1 Z 1 stmk BauG
  • Baurecht
  • LVwG Stmk, 27.03.2017, LVwG 50.25-633/2017
  • BBL-Slg 2017/180
  • § 26 Abs 4 stmk BauG

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!