Heranrückende Wohnbebauung – umgekehrter Immissionsschutz
- Originalsprache: Deutsch
- BBLBand 24
- Aufsatz, 8202 Wörter
- Seiten 1 -12
- https://doi.org/10.33196/bbl202101000101
20,00 €
inkl MwSt
Der VfGH entwickelte in seiner Judikatur das Rechtsinstitut des Einwandes der heranrückenden Wohnbebauung. Mit diesem Einwand kann sich der Inhaber einer Betriebsanlage gegen einen geplanten Wohnbau im Einwirkungsbereich der Immissionen aus seinem Betrieb wehren, um die Vorschreibung nachträglicher Auflagen in einem gewerberechtlichen Verfahren abwenden zu können. Mit dieser Rechtsprechung will der VfGH aber auch die Qualität der Wohnverhältnisse sicherstellen, um so ein möglichst friktionsfreies (nachbarliches) Nebeneinander von Betrieben und Wohnbevölkerung sicherzustellen. In der Steiermark fand diese Rechtsprechung ihren Niederschlag in § 26 Abs 4 stmk BauG 1995. Der vorliegende Artikel will die Umsetzung der Judikatur des VfGH durch den steiermärkischen Landesgesetzgeber an den Vorgaben des VfGH messen. Darüber hinaus soll aufgezeigt werden, welche Widmungskategorien nach dem stmk ROG 2010 einen Immissionsschutz aufweisen, der zur Erhebung der Einwendung der heranrückenden Wohnbebauung gem § 26 Abs 4 stmk ROG 2010 legitimiert.
- Bojkovsky, Matej
- Wallner, Marco
- Walcher, Mario
- § 30 stmk ROG
- Vorschreibung nachträglicher Auflagen
- § 7 sbg BauPolG
- § 79 GewO
- § 29 Abs 6 stmk BauG
- § 26 Abs 5 tir BauO
- Gewerbegebiet
- Allgemeines Wohngebiet
- Betriebsanlage
- § 23 Abs 3 krnt BauO
- § 134a Abs 3 wr BauO
- Dorfgebiet
- § 48 nö BauO
- Reines Wohngebiet
- § 134a Abs 1 lit f wr BauO
- § 15 StVAG
- Baubewilligungsverfahren
- § 31 Abs 5 oö BauO
- Betriebsinhaber
- Emissionen
- § 26 Abs 2 tir BauO
- Einwendungen
- Immissionsschutz
- § 134 Abs 3 wr BauO
- § 8 Abs 3 vlbg BauG
- Nachbarschaftsverträge
- § 8 Abs 4 vlbg BauG
- § 21 Abs 2 bgld BauG
- Immissionen
- § 6 Abs 2 Z 2 nö BauO
- BBL 2021, 1
- Nutzungskonflikt
- § 9 sbg BauPolG
- § 21 Abs 4 bgld BauG
- Baurecht
- § 7a sbg BauPolG
- Kerngebiet
- Umwidmung
- Nachbar
- § 26 Abs 1 lit d vlbg BauG
- Industriegebiet
- § 26 Abs 4 stmk BauG
- heranrückende Wohnbebauung
Weitere Artikel aus diesem Heft