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![Hre 130: Zulässige Nachreichung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Erlass von Studiengebühren Hre 130: Zulässige Nachreichung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Erlass von Studiengebühren](https://www.verlagoesterreich.at/media/dd/13/23/1699688930/nhz20132_1699688930.3135.png)
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Heft 2, September 2013, Band 1
Hre 130: Zulässige Nachreichung von Unterlagen im Zusammenhang mit dem Erlass von Studiengebühren
- Originalsprache: Deutsch
- NHZ Band 1
- Hochschulrechtliche Entscheidungen (Hre), 230 Wörter
- Seiten 70-70
- https://doi.org/10.37942/nhz201302007001
10,00 €
inkl MwStMangels Bestehen einer Regelung, aus der abgeleitet werden könnte, dass später als mit dem Antrag beigebrachte Nachweise unbeachtlich wären, sind nachgereichte Unterlagen (zB Einkommensteuerbescheid) für die Beurteilung von Erlass- bzw Rückerstattung des Studienbeitrages gem § 92 UG zulässig.
- Hauser
- § 2b StubeiV
- § 92 Abs 3 UG
- VwGH, 19.12.2012, 2012/10/0061
- NHZ 2013, 70
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