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Hauser

Hre 251: „Bloße“ wissenschaftliche Veranstaltungen unterliegen dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

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§ 1 Abs 5 LSD-BG sieht vor, dass die Bestimmungen des LSD-BG keine Anwendung finden, wenn Arbeitnehmer/innen ausschließlich zur Erbringung bestimmter Arbeiten von geringem Umfang und kurzer Dauer nach Österreich entsandt werden, wobei der Ausnahmetatbestand der Ziffer 9 auf „die Tätigkeit im Rahmen von internationalen Aus- und Weiterbildungs- oder Forschungsprogrammen an Universitäten“ iSd UG abstellt. Der Wortlaut der Bestimmung ist insofern eindeutig, als sich dieser Ausnahmetatbestand auf internationale Aus- und Weiterbildungs- oder Forschungsprogramme bezieht, die in einem Zusammenhang mit den im UG genannten Universitäten - und nicht bloß in einem wissenschaftlichen Kontext - stehen.

Der Veranstaltungsort, das „Austria Center Vienna“, ist unstrittig keine Universität iSd taxativen Aufzählung des § 6 Abs 1 UG.

  • Hauser
  • NHZ 2020, 122
  • § 22 Abs 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz
  • § 6 Abs 1 UG
  • VwGH, 30.01.2020, Ra 2018/11/0210
  • § 9 VStG
  • § 21 Abs 1 Z 1 Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz

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