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Hauser

Hre 264: Besuch eines universitären Studien-Vorbereitungslehrganges berechtigt nicht zu Inlandsaufenthalt

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§ 64 Abs 1 Z 3 NAG setzt für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung die Absolvierung eines außerordentlichen Studiums im Rahmen eines Universitätslehrganges iSv § 56 UG voraus.

Gem § 51 Abs 2 Z 20 UG zählen zu den außerordentlichen Studien neben Universitätslehrgängen (sowie Studien zur Herstellung der Gleichwertigkeit gem § 90 Abs 4 UG) auch der Besuch einzelner Lehrveranstaltungen aus wissenschaftlichen Fächern.

Zur Lösung abstrakter Rechtsfragen ist der VwGH auf Grund von Revisionen gem Art 133 Abs 4 BVG nicht zuständig.

  • Hauser
  • § 56 Abs 1 UG
  • § 51 Abs 2 Z 20 UG
  • NHZ 2021, 90
  • VwGH, 27.01.2021, Ra 2020/22/0262
  • § 64 Abs 1 Z 3 NAG

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