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Hauser

Hre 267: Fehlerhafte Angaben im Diploma Supplement und Revisionsvoraussetzungen

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Wird der Revisionspunkt unmissverständlich ausgeführt, so ist er einer Auslegung aus dem Gesamtzusammenhang der Revision nicht zugänglich.

In Hinblick auf den normativen Gehalt einer gegen den Anhang eines Bescheides („Diploma Supplement“) gerichtete Bescheidbeschwerde liegt eine Verletzung des Revisionswerbers in dessen Recht auf Sachentscheidung (dh auf meritorische Erledigung der Beschwerde) vor.

  • Hauser
  • NHZ 2021, 132
  • VwGH, 05.03.2021, Ra 2021/10/0024
  • § 28 Abs 1 Z 4 VwGG
  • § 87 Abs 7 UG

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