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Hühnerstall; Feinstaubbelastung; Immissionsschutz; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Auflage; Änderung einer rechtskräftigen Baubewilligung; Sicherungsmaßnahme

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Die nö BauO 2014 enthält keine normative Grundlage, nachträglich strengere Auflagen zum Zweck des Immissionsschutzes vorzuschreiben.

Eine nachträgliche Anordnung, die Anzahl der Hühner im Stall zu reduzieren, kann auch nicht in Form einer „Sicherungsmaßnahme“ ergehen. Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 35 Abs 1 nö BauO 2014 dienen einer allfälligen Beseitigung von in ihrer baulichen Substanz wesentlich beeinträchtigten oder rechtswidrigen Bauwerken.

  • Auflage
  • BBL-Slg 2020/65
  • Änderung einer rechtskräftigen Baubewilligung
  • Immissionsschutz
  • § 35 nö BauO
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Sicherungsmaßnahme
  • Feinstaubbelastung
  • VwGH, 29.01.2020, Ro 2019/05/0002
  • Hühnerstall
  • Baurecht

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