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Auer, M./​Egglmeier-​Schmolke, B.

Immission durch Nadeln von Bäumen im Kleingarten

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Herabfallendes Laub und Nadeln sind Immissionen, die nach § 364 Abs 2 ABGB zu beurteilen sind. Die gelegentliche Reinigung der Dachrinne von Laub und Nadeln ist einem Nachbarn nach den örtlichen Verhältnissen jedenfalls zumutbar. Auch dem Bestandnehmer steht eine Unterlassungsklage wegen rechtswidriger Beeinträchtigung des Bestandrechts an einer unbeweglichen Sache durch Dritte zu, es sei denn der gemeinsame Bestandgeber hat dem Dritten das Recht – dessen Ausübung zur Störung führt – als Bestandnehmer eingeräumt, und der Dritte hat dieses Recht gutgläubig erworben.

  • Egglmeier-Schmolke, B.
  • Auer, M.
  • OGH, 21.05.2014, 7 Ob 71/14p
  • § 364 Abs 2 ABGB
  • Immission durch Nadeln von Bäumen im Kleingarten
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2014/192

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