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Immobilienkauf; Haftung des Vertragserrichters; Unterlassung umsatzsteuerrechtlicher Aufklärung

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Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht eines Rechtsberaters dürfen nicht überspannt werden; es können von ihm nur der Fleiß und die Kenntnisse verlangt werden, die seine Fachgenossen gewöhnlich haben. Bei der Beurteilung dieser Frage müssen auch der Auftrag und das im Einzelfall davon betroffene Geschäft berücksichtigt werden.

  • BBL-Slg 2013/98
  • Unterlassung umsatzsteuerrechtlicher Aufklärung
  • § 1299 ABGB
  • Haftung des Vertragserrichters
  • Baurecht
  • Immobilienkauf
  • OGH, 19.12.2012, 3 Ob 159/12x

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